• Telefon : 0861 / 708690

Für die Entscheidung über den Unterrichtsausfall in den öffentlichen Schulen sind bei regional begrenzten ungünstigen Witterungsverhältnissen wie Schneefall auf Landkreisebene sogenannte „lokale Koordinierungs­gruppen Schulausfall“ zuständig. Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen in mehreren Landkreisen eines Regierungsbezirks trifft die Entscheidung die sogenannte „regionale Koordinierungs­gruppe Schulausfall“ an den Regierungen der einzelnen Regierungsbezirke.
Die Entscheidung der Koordinierungsgruppen ist verbindlich und gilt einheitlich für alle öffentlichen Schulen des Landkreises bzw. für alle öffentlichen Schulen des Regierungsbezirks oder der von der Regierung bestimmten Landkreise. Damit ist sichergestellt, dass nicht an Schulen verschiedener Schularten desselben Einzugsbereichs unterschiedliche Entscheidungen getroffen werden. Um die Entscheidung über einen Unterrichtsausfall möglichst rasch an die Öffentlichkeit weitergeben zu können, werden die Radiosender über eine zentrale Datenbank des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Entscheidung informiert.

Schnelle Information im Internet, Radio und am Telefon:

Der Bayerische Rundfunk und der bayernweite Radiosender Antenne Bayern stellen die aktuellen Informationen jeweils auf ihrer Homepage zur Verfügung. Zudem können bei Antenne Bayern unter der Telefonnummer 089-99 277 283 (Hörerservice), 0800-994 1000 (Studionummer) und 089-99 277-0 (Zentrale) und beim Bayerischen Rundfunk unter der Telefonnummer 0800-59 00 999 (BR-Hörerservice) bzw. 0800-800 3 800 (kostenlose BAYERN 3-Studio-Hotline) Auskünfte eingeholt werden.
Den Schülern und Eltern wird empfohlen, die Informationsmöglichkeiten des Bayerischen Rundfunks, von Antenne Bayern und der Lokalsender zu nutzen.
Lehrkräfte haben soweit es die Witterungsverhältnisse zulassen, ihren Dienst anzutreten. Für Schüler, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb im Schulgebäude eintreffen, ist eine angemessene Betreuung in der Schule gewährleistet. Quelle: www.km.bayern.de